Gebäudeversicherung Überblick

Überblick zur Gebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Gebäudes in erster Linie vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben – dies nennt man versicherte Gefahren. Es gibt auch Versicherungen, die zusätzlich weitere Leistungen anbieten. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern – dies heißt versicherte Sache. Ziel einer

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News: Verbraucherschützer: Nicht alle Frostschäden sind versichert

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) weist auf Besonderheiten von Gebäudeversicherungen bei Frostschäden hin. Während Schäden durch gefrorenes Leitungswasser, beispielsweise an Kesseln oder Heizkörpern, im Regelfall ersetzt werden, kommen die Versicherer für Schäden an Dachrinnen oder Fallrohren meist nicht auf, wie VZS-Versicherungsexpertin ... weiterlesen

Die wichtigsten Elemente der Gebäudeversicherung

Grundsätzlich bieten die Versicherungsgesellschaften viele unterschiedliche Produkte und Kombinationsmöglichkeiten an, um sich gegen wesentliche Risiken rund um das eigene Haus abzusichern. Üblicherweise gehören zur „Grundausstattung“ einer Gebäudeversicherung die Absicherung von Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Risiken wie ... weiterlesen

Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages

Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages

Normalerweise müssen Versicherte bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen, ansonsten verlängert er sich automatisch. Wer einen langfristigen, zum Beispiel einen Zehn-Jahres-Vertrag, abgeschlossen hat, kann erstmals zum Ablauf des dritten Jahres kündigen, danach jeweils zum Jahresende (auch immer ... weiterlesen

Kündigung nach einem Schaden

Kündigung nach einem Schaden

Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Kündigung macht dann Sinn, wenn Sie entweder unzufrieden mit der Schadensabwicklung waren oder Sie eine andere Gebäudeversicherung ... weiterlesen

News: Mitteilung an Hypothekengeber bei Versicherungswechsel

Hat der Versicherer einem Hypothekengläubiger (zum Beispiel einer Bank) eine so genannte Realrechtsbestätigung erteilt, verlangt er meist eine Zustimmung zum Wechsel des Versicherers. Dies ist zwar nur eine Formsache, sie muss aber erledigt werden. ... weiterlesen

Kündigung nach Besitzwechsel

Kündigung nach Besitzwechsel

Wenn Sie ein Haus gekauft oder verkauft haben, hat der Erwerber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es gilt frühestens ab Grundbuchumschreibung und spätestens einen Monat nach Grundbuchumschreibung. Wie nach einem Schaden kann die Kündigung fristlos erfolgen. Der Vorbesitzer erhält dann die eventuell ... weiterlesen